Strafrecht
Rechtsanwalt Konzuch ist seit 1996 Fachanwalt für Strafrecht. Seine langjährige Erfahrung lässt ihn die Verteidigungssituation zutreffend beurteilen und die richtige Strategie (im wesentlichen Freispruch oder geringe Strafe) für Sie entwickeln. Rechtsanwalt Konzuch ist nicht von gerichtlichen Verteidigerbestellungen abhängig und tritt somit gegenüber Staatsanwälten und Richtern auf Augenhöhe auf, um optimale Resultate für Sie zu erzielen.
Zu seinen Kernbetätigungsfeldern gehören folgende Bereiche:
- Vermögensdelikte
- Gewaltdelikte
- Betäubungsmittelstrafrecht
- Sexualstrafrecht
- Jugendstrafrecht
- Vertretung in Bußgeldsachen, wie z. B. Straßenverkehr
- Verkehrsstrafrecht
Rechtsanwalt Konzuch übernimmt auch Opfervertretungen als Nebenkläger im Rahmen des Opferschutzes.
- Als Zeugenbeistand
- Zur Sicherung Ihrer Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche
- Rechtsanwalt Konzuch übernimmt auch Pflichtverteidigungen