Sozialrecht

Das Sozialrecht ist äußerst vielfältig und sehr kompliziert. Die Schnittstelle mit anderen Rechtsbereichen, wie z. B. Arbeitsrecht und Familienrecht ist groß.

Wir beraten Sie in folgenden Fragen
  • Leistungsansprüche nach dem SGB II (Hartz IV)
  • Kosten der Unterkunft, Anspruch auf Umzugshilfe, u. a.
  • Arbeitslosenrecht (SGB III)
  • Leistungsansprüche der Arbeitslosenversicherung, Arbeitslosengeld
  • Sperrfristen und Leistungskürzungen und andere Sanktionen
  • Renten und Renten wegen Erwerbsminderung (Ansprüche gegen die Deutsche Rentenversicherung)
  • Feststellung oder Erhöhung bei Grad der Behinderung (GdB)
  • Leistungen der Kranken- und Pflegeversicherung (SGB V)
  • Leistungsansprüche nach dem Sozialhilferecht (SGB XII)
  • Beratung nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG, SGB XIII)

Die Tätigkeit des Rechtsanwalts in Sozialrecht ist häufig verknüpft mit Fragen des Familien- und Erbrechts. Zu diesen Fragen steht in unserer Kanzlei Rechtsanwalt Konzuch zur Verfügung, der bei Bedarf konsultiert werden kann.

Ein starker Partner an Ihrer Seite

Rechtsanwältin Tussnat ist bereits seit Anbeginn ihrer Tätigkeit im Sozialrecht tätig.